FLL zertifizierte Baumkontrollen
Jeder Baumeigentümer ist für seine Bäume verantwortlich (BGB §823) . Das heißt allerdings nicht, dass er für jeden Schaden den der Baum verursacht haftet. Nur Schäden, die er durch rechtzeitige Pflege und Handeln zu verhindern sind, können ihm zur Last gelegt werden. Denn ein Baum ist ein Lebewesen und natürlichen Einflüssen und Veränderungen unterworfen. Allerdings gilt bei der Verkehrssicherungspflicht nicht wie üblich „im Zweifel für den Angeklagten“. Ganz im Gegenteil: Der Baumeigentümer ist in der Beweispflicht! Er muss im Schadensfall nachweisen, dass er alle ihm zumutbaren (Schutz-)Vorkehrungen getroffen und den Baum regelmäßig kontrolliert hat.
Wir unterstützen Sie mit Baumkontrollen gemäß der FLL-Baumkotrollrichtlinie!
Mit der »FLL-Baumkontrollrichtlinie« ist ein einheitlicher Leitfaden für die Überprüfung der Verkehrssicherheit von Bäumen verfügbar. Für ein sinnvolles Management zur Pflege und Erhaltung von Gehölzen ist aber nicht nur die Beurteilung der Gefahrenlage wichtig. Entscheidend ist auch die Fachkompetenz des Kontrolleurs, solche Maßnahmen festzulegen, die die Sicherheit wieder herstellen und dabei auch den langfristigen Erhalt des Baumes fördern. Neben den klassischen Baumkontrollen unterstützen wir zudem bei Naturschutzgutachten oder ökologischer Baubegleitung.