Kronenpflege / Baumschnitt

Der Kronenpflege beschreibt eine Schnittmaßnahme in der Krone von Bäumen. Diese ist entweder aufbauend (Erziehungsschnitt, Kronenpflege), indem sie den Baum darin unterstützt, eine stabile und gesunde Krone aufzubauen oder sie wird vorsorglich oder aus Gründen der Verkehrssicherheit als Sicherungsmaßnahme durchgeführt (Kronenauslichtung, Kroneneinkürzung, Einkürzung von Kronenteilen, Kronensicherungsschnitt).

Die Schnittmaßnahmen der Kronenpflege sind in Regelwerken beschrieben (u.a. ZTV-Baumpflege 2017). Bei der Ausführung ist zu beachten, dass z. B. Zeitpunkt der Maßnahme, Volumenverlust und Auswirkungen auf den Habitus des Baumes auch mit den entsprechenden Naturschutzgesetzen des Bundes und des jeweiligen Landes einhergehen (z. B. § 14 BNatSchG: Eingriff, § 39 Abs. 5 BNatSchG: Artenschutz). Die erforderlichen Maßnahmen werden dann bei einer Ortsbesichtigung mit Ihnen abgestimmt.

Wir sind Mitglied im Fachverband geprüfter Baumpfleger:
Wir sind Mitglied im Fachverband geprüfter Baumpfleger

Stand der Technik, ZTV Baumpflege als Arbeitsgrundlage

Ausgeschrieben bedeutet ZTV Baumpflege „Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“. Sie stellt dem Baumpfleger einheitliche Vertrags- und Leistungsbeschreibungen zur Verfügung und gibt Hilfestellungen für die Abrechnung der Maßnahmen am Baum. Sie dient für den Auftraggeber als Kontrollinstrument für fachgerechte Baumpflege, ist aber genauso wichtig für die Vergleichbarkeit von Baumpflegearbeiten. Die ZTV Baumpflege definiert als Standard-Regelwerk für Baumpfleger und potentielle Auftraggeber die Leistungen und Anforderungen der Baumpflege.

Wir arbeiten schwerpunktmäßig im Raum Mainz, Wiesbaden und Darmstadt, sind aber selbstverständlich auch überregional für Sie tätig. Melden Sie sich gerne bei uns.

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