AGBs

Stand 01/2021 vorhergehende Versionen verlieren Ihre Gültigkeit

 

  1. Allgemeines

Wir leisten und liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Vom Auftraggeber vorgeschriebene Leistungs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den unsrigen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber angibt, nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen.

Erfüllungsort ist Sitz unserer Firma. Gleiches gilt hinsichtlich des ausschließlichen Gerichtsstandes für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.

Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese vorher schriftlich eingereicht und von uns bestätigt wurden.

Andere Bedingungen und Abweichungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform und unserer Bestätigung.

 

  1. Angebote

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über Leistungen, Materialien, etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte.

Durch technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.

 

  1. Vorraussetzungen

Wir führen unsere Aufträge gegenüber Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch, sofern dieser ein Gewerbe betreibt. Ausgenommen sind gesonderte, von uns schriftlich bestätigte, Vereinbarungen.

Wir arbeiten am Seil üblicherweise nicht mit scharfen, rotierenden Werkzeugen. Ebenso arbeiten wir nicht mit Säuren, Laugen oder anderen Chemikalien, die ätzende, betäubende oder bewusstseinsverändernde Dämpfe ausgasen, und Verdünnungen davon, sowie mit umweltschädlichen Chemikalien. Im Einzelfall (z.B. Baumpflegearbeiten, Korrosionsschutz) vereinbaren wir davon Abweichungen.

Auf Verlagen hat der Auftraggeber Proben seiner verwendeten Materialien zu stellen, damit wir Auswirkungen auf unser Sicherungsmaterial prüfen lassen.

 

  1. Leistung

Wir erfüllen unsere Aufträge jeweils im Rahmen der zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung gültigen Richtlinien des FISAT (Fach- und Interessenverband für seilunterstützte Arbeitstechniken,  Bereich Seilzugangs- und Positionierungstechniken, SZP. Industrieklettern), der SVLFG (u.a. VSG 4.2), der VBG sowie der gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes und ungestörten Transportmöglichkeiten übernommen. Fälle höherer Gewalt und sonstige damit vergleichbare Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Leistungserfüllung ohne Schadensersatzansprüche.

Vereinbarte Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein, andernfalls gelten sie als nicht vereinbart.

Bei seilunterstützten Arbeiten sind wir, zur Gewährung größtmöglicher Sicherheit, nicht weisungsgebunden, soweit es unsere Sicherungstechnik betrifft.

Verantwortlich für die Durchführung der seilunterstützten Arbeiten ist der von uns benannte Aufsichtsführende.

Der Aufsichtsführende ist für fremdes Personal weisungsbefugt, sofern es sich um sicherheitsrelevante Bereiche und die Abwehr sicherheitsrelevanter Einflüsse handelt.

Mehraufwand sowie daraus resultierende Mehrkosten durch von uns nicht zu vertretende Wartezeiten, durch Einflüsse höherer Gewalt (z.B. Sturm), oder Wartezeiten durch Entscheidungen seitens unseres Auftraggebers bzw. von diesem beauftragter Firmen stellen wir aufwandsabhängig in Rechnung.

Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung des zu verarbeitenden Materials entstehen (Poster, Befestigungsmaterial etc.) gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.

Für den sonstigen Leistungsverzug gelten die Bestimmungen des BGB.

 

  1. Storno

Bei Auftragsstornierungen von Dienstleistungen berechnen wir 25% des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr. Wird eine Leistung weniger als fünf Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn storniert, erhöht sich die Stornogebühr auf 50 % des gesamten Auftragswertes.

Bei Stornierung einer Leistung, weniger als einem Werktag vor Leistungsbeginn stellen wir 90 % des gesamten Auftragswertes in Rechnung.

Bei Auftragsstornierungen von Lieferungen berechnen wir 25 % des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr.

 

  1. Zahlungen

Berechnet werden, mangels anderer Vereinbarungen, die am Tage der Leistung geltenden Tagespreise. Die Rechnung wird zum Tage der Leistung ausgestellt. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Vallutierung) ist ausgeschlossen.

Bei Aufträgen die sich über mehr als 5 Arbeitstage erstrecken, behalten wir uns vor Zwischenrechnungen zu stellen.

Rechnungen für Schulungen sind grundsätzlich vorschüssig zu begleichen. Der Betrag muss mindestens zwei Werktage vor Schulungsbeginn auf unserem Konto gutgeschrieben sein.

Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Bei Erstkunden behalten wir uns vor, bei Auftragserteilung eine Vorabzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes von Beginn der Arbeiten einzufordern.

Waren bleiben bis zur endgültigen Bezahlung unser Eigentum.

Zahlungen können wie folgt geleistet werden, sofern auf der Rechnung nichts anderes vermerkt ist: Netto in bar, als Verrechnungs- oder Barscheck nach Beendigung des Auftrages oder per Überweisung nach Rechnungserhalt. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag bar bezahlt oder bei bargeldloser Zahlung auf unserem Konto gutgeschrieben wurde.

Unser Zahlungsziel ist sofort ohne Abzug, es sei denn, auf der Rechnung ist anderes vermerkt. Skonti vereinbaren wir im Einzelfall.

Sofern wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erhalten, so können wir sofortige Bezahlung verlangen, die Leistung verweigern und die Erledigung weiterer Aufträge von Vorauszahlungen abhängig machen. Dies gilt auch, wenn uns die negative Auskunft erst nach Erteilung der Auftragsbestätigung zukommt.

Mündliche Preisabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

 

  1. Zahlungsverzug

Werden vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so wird bei Aussetzen einer Rate der Restbetrag sofort fällig.

Jede Zielüberschreitung berechtigt uns, ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit, als Zinsvergütung 5% p.a. über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.

 

  1. Gegenforderungen

Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind.

 

  1. Konventionalstrafen

Vertragsstrafen gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen vereinbaren wir nicht.

 

  1. Mängel

Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Beendigung der Leistung, ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens jedoch 2 Wochen nach Kenntnisnahme, bei uns vorliegen.

Für Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind, haften wir nicht.

Wir behalten uns vor, bei fehlerhaften Leistungen die Leistung zu verbessern oder fehlerfrei zu erbringen oder die am Tage der Leistung gültige Vergütung zu mindern oder zu erstatten.

Weitergehende Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden.

Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annulierung des ganzen Auftrages oder anderer bereits erteilter und bestätigter Aufträge.

 

  1. Haftung

Wir haften nicht für Bearbeitungsschäden, die durch Maßnahmen des Auftraggebers vermeidbar gewesen wären, die wir schriftlich gefordert haben.

Produkte von anderen Herstellern, die bei uns in den Versand gelangen, sind von uns einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen worden. Haftungsansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz können daher gegen uns nicht geltend gemacht werden.

 

  1. Datenerfassung & Bildrechte

Der Auftraggeber willigt ein, dass für die Auftragsbearbeitung benötigte Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz §3.26 gespeichert werden.

Wir untersagen in jedem Fall Bild- und Tonaufnahmen. Sollten entgegen dieser Vereinbarung Aufnahmen gemacht werden, so geht das Bild- und Tonmaterial, gegen Erstattung der Materialkosten, in unseren Besitz über.

Haben wir Bild- und Tonaufnahmen schriftlich genehmigt, so gehen die Rechte an den Bild- und Tonaufnahmen auf uns über. Sie dürfen nur privat oder firmenintern, ohne jede weitergehende Verfügung verwendet werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Wir behalten uns vor, von Aufträgen Bild- und Tondokumentationen zu fertigen. Der Auftraggeber willigt ein, dass das Bild- und Tonmaterial zu Referenz- und Werbezwecken eingesetzt werden kann und verzichtet insoweit auf seine Rechte an dem Bild- und Tonmaterial. Die Freigabe gilt auch für alle Mitarbeiter des Auftraggebers, die auf dem Bild- oder Tonmaterial gespeichert sind.

 

  1. Geltungsbereich

Vorstehende Geschäfts-, und Leistungsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss in der vorliegenden Form, für alle diesen Vertrag betreffenden Leistungen. Sie gelten für die weitere Geschäftsbeziehung solange, bis wir unsere Kunden über eine Änderung informieren. Unseren Angeboten ist immer die Versionsnummer der aktuell gültigen AGB beigefügt.

Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an und ist mit ihrer Gestaltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden.

 

  1. Salvatorische Klausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtswidrig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Bis zur wirksamen Neuregelung gelten die dem Willen der AGB am nächsten kommenden gesetzlichen Regelungen.