Anwenderlehrgang im Umgang mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Zielgruppe
Monteure, Wartungspersonal, Gutachter oder sonstige Personen die unter Anwendung von PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – Sicherheitsgeschirr) über Steigschutzsysteme Windenergieanlagen betreten müssen.
Rechtsquelle
- Arbeitsschutzgesetz; §12 "Unterweisung"
- DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention"; §4 "Unterweisung der Versicherten"
- DGUV Regel 112-198 "Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz" (bisher: DGUV Regel 198)
- DGUV Regel 112-199 "Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen" (bisher: DGUV Regel 198)
Zulassungskriterien
1. Mindestalter 18 Jahre
2. Körperliche / mentale Eignung (Nachweis G41 oder ausgefüllte medizinische Selbstauskunft)
3. Für eine Unterweisung ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache